Skip to main content

AGB

Geltungsbereich
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Bestellungen, Einbauten, Montagen und Programmierungen sowie für alle Kaufverträge und Einbauservice von der Firma:
smartest-home
Inhaber: Klimstein Roland | Geidenberger Str. 10 | 4800 Wankham
T: +43 676 323 91 77 | office@knx-home.at | www.smartest-home.at

Die AGB gelten sowohl für Verträge mit Unternehmen (iSd § 1 UGB) als auch für Verträge mit Verbrauchern (iSd KSchG). AGB von Vertragspartnern, die den unseren entgegenstehen, werden zumindest bezüglich des widersprechenden Teils nicht anerkannt.

Die Anfechtung des Vertrages wegen Irrtums ist bei Geschäften zwischen Unternehmern ausgeschlossen.

1. Vertragsschluss bei Online-Bestellung
Alle im Online-Shop präsentierten Produkte stellen kein rechtlich bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung zum Kauf dar. Irrtümer bleiben vorbehalten. Durch den Button „Bestellung abschicken“ stellt der Kunde ein verbindliches Angebot zum Kauf der Waren. Darauf erhält der Kunde eine automatische Bestellbestätigung, welche noch keine Annahme des Angebotes darstellt. Erst mit Versendung der Ware durch den Unternehmer innerhalb von 10 Tagen, mit einer weiteren E-Mail oder ausdrücklicher Auftragsbestätigung kommt ein gültiger Vertrag zustande.

2. Allgemeines
Verkaufs-, Anfahrts-, Montage-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen liegen unseren Angeboten zugrunde und gelten für sämtliche Lieferungen und Leistungen. Abweichende Bedingungen oder mündliche Nebenabsprachen bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung. Durch die Erteilung des Auftrags erklärt der Käufer sein Einverständnis mit den nachstehenden Lieferbedingungen.

3. Technische Unterlagen
Technische Unterlagen, Pläne und Produktbeschreibungen bleiben unser Eigentum und stehen unter dem diesbezüglich geltenden gesetzlichen Schutz. Änderung von Maßen, technischen Daten oder Abmessungen, welche die Qualität unserer Leistungen nicht beeinträchtigen und die sich im Zuge der Ausführung des Auftrages sich als zweckmäßig herausstellen, behalten wir uns ohne Ankündigung vor.

4. Zahlung, Preise
Die Verrechnung erfolgt in Euro zu den vereinbarten Preisen. Es gelten die im Vertrag vereinbarten Zahlungsbedingungen. Bei Zahlungsverzug sind neben den Verzugszinsen, 5 Prozent über dem Basiszinssatz, noch Mahnspesen sowie eventuell angefallene Verzugsschäden zu entrichten.

Verfügbare Zahlungsmittel: Rechnung, Vorauskasse.

Wir behalten uns das Recht vor, für gewisse Lieferungen und Leistungen die Möglichkeit der Zahlung mit Rechnung auszuschließen.

Sämtliche mündlich und schriftlich vereinbarten Entgelte können sich sowohl erhöhen als auch verringern sofern beim Einbau oder Programmierung unvorhergesehene Ereignisse wie geringerer/höherer Materialaufwand, ein höherer/niedrigerer Arbeitsaufwand von mehr/weniger als 2 Stunden entsteht oder sich die bereitgestellten Materialien als nicht tauglich oder defekt erweisen. 

Der Unternehmer ist gem. $ 1168a ABGB verpflichtet auf die Untauglichkeit der bereitgestellten Materialien hinzuweisen. Besteht der Konsument dennoch auf die Vollendung des Werks, wird vom Unternehmer keine Haftung übernommen und das vereinbarte Entgelt ist zu entrichten.

Wird eine durch Dritte erstellte ETS-Datei, Visualisierung oder damit verbundenen Logiken verwendet und weiterverarbeitet, wird für die weiteren Anpassungen keine Garantie übernommen.

Ein Recht zur Aufrechnung steht nur jenem Vertragspartner zu, dessen Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden oder unsererseits anerkannt wurden. Ein Zurückbehaltungsrecht kann nur ausgeübt werden, wenn Ansprüche aus dem gleichen Vertragsverhältnis vorliegen.

5. Garantie/Gewährleistung/Schadenersatz
Ansprüche aus Garantie können nur dann geltend gemacht werden, wenn diese bei Vertragsschluss ausdrücklich vereinbart wurden.

Schadenersatzansprüche gegen den Verkäufer bzw. Dienstleister aus Lieferungsverzögerung oder Schlechtlieferung sind mit Ausnahme von grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Schädigung ausgeschlossen.

6. Liefer- und Montagebedingungen
Für Lieferverzögerungen, die durch höhere Gewalt oder ohne unser Verschulden entstehen, übernehmen wir keine Verantwortung. Diese berechtigen den Besteller nicht, erteilte Aufträge zu stornieren oder Schadenersatzansprüche geltend zu machen. Bauseitige Leistungen sind alle Leistungen, die der Käufer selbst oder durch Dritte zu erbringen hat. Der Montageumfang ergibt sich aus unserem Angebot bzw. unserer Auftragsbestätigung. Treten bauseits bedingte Montagehindernisse auf oder sind Montageunterbrechungen bauseits notwendig, werden die zusätzlichen Kosten laut unseren Montagesätzen, auch bei vereinbarten Pauschalinstallationen, in Rechnung gestellt. Falls zum vereinbarten Zeitpunkt die Montage aufgrund einer Verzögerung, welche auf Umstände zurückzuführen ist, die auf Seite des Bestellers eingetreten sind, nicht begonnen werden kann oder ist der Auftraggeber bzw. ein von ihm Bevollmächtigter auf der Baustelle nicht anwesend, werden die zusätzlichen Kosten laut unseren Montagesätzen, auch bei vereinbarten Pauschalinstallationen, in Rechnung gestellt. Unmittelbar nach der durchgeführten Montage hat der Auftraggeber unsere Leistungen auf unserem Arbeitsschein zu bestätigen und abzunehmen. Sollte zum vereinbarten Abnahmetermin der Auftraggeber nicht anwesend sein, gilt die Montage als bestätigt und abgenommen. Wird die Abnahme unrechtgemäß verweigert, geht Gefahr und Zufall ab diesem Zeitpunkt auf den Besteller über. Die Abnahmeverweigerung hat keinen Einfluss auf die vereinbarte termingerechte Bezahlung unserer Leistung.

7. Lieferungs- und Montagemängel, Mängelbehebung
Transportschäden sind sofort bei der Warenübernahme gegenüber dem Zusteller zu beanstanden und uns umgehend zu melden. Mängel werden nur anerkannt, wenn sie bei der Übernahme der Leistungen auf dem Arbeitsschein durch den Kunden vermerkt wurden. Alle Arten von Reklamationen beeinflussen keinesfalls die Fälligkeiten unserer Rechnungen. Mängelbehebungen vor Ort werden nur an von uns montierten und in Betrieb genommenen Komponenten übernommen. Vom Käufer oder von uns nicht beauftragten Dritten mangelhaft durchgeführte Einbauten sowie ohne unsere Zustimmung vom Käufer oder von uns nicht beauftragten Dritten durchgeführte Änderungen oder Reparaturen schließen sämtliche Gewährleistungsansprüche aus.

8. Eigentumsvorbehalt
Für alle gelieferten Waren gilt der uneingeschränkte Eigentumsvorbehalt als vereinbart. Dieser erlischt nur nach vollständiger Begleichung der offenen Forderung(en).

9. Gerichtsstand und Erfüllungsort
Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag wird die ausschließliche Zuständigkeit des sachlichen zuständigen Gerichtes 4600 Wels vereinbart. Erfüllungsort ist Regau.